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Die BfH steht für ein konstruktives und zukunftsorientiertes Miteinander. Erfahren und etabliert in der Kommunalpolitik ist es unser größtes Anliegen, die Interessen der Heiligenhafener Bürgerinnen und Bürger zu vertreten!

AKTUELL & öffentlich - Pier 15

Warum ein Erhalt des Pier 15 für die BfH-Fraktion keine Option ist:


Vergangene Woche hat sich die Stadtvertretung mehrheitlich für den Abriss des Pier 15 ausgesprochen.

Auch die BfH stimmte für die Räumung der Grundstücke in der Hafenstraße 29 bis 35.


Ein kurzer Rückblick:

Der Jugendclub Pier 15 war ein Wunsch der Jugendlichen, welcher in der Stadtvertretung auf offene Ohren stieß.

Verwaltung und insbesondere die HVB setzten alles daran, das Gebäude als „Kulturclub“ zu eröffnen. Dabei erhielten sie große Unterstützung durch die Bezirkshandwerkerschaft, diverse Spenden Heiligenhafener Privat- und Geschäftsleute und natürlich auch durch die Jugendlichen selbst, die ihre Arbeitskraft in den Umbau steckten.

Vorbild für das Vorhaben war der „Speicher“ in Husum; ein Kulturclub, der ein sehr breites Angebot an verschiedenen

Veranstaltungen bietet - ehrenamtlich organisiert. Doch leider funktionierte das Pier 15 nie so, wie es sich alle Beteiligten vorher gewünscht hatten; die meiste Zeit blieb das Gebäude geschlossen. Im Stadtentwicklungskonzept (IEK) ist das Areal zwischen Hafenstraße und Werftstraße als Entwicklungsgebiet ausgewiesen, da hier aufgrund der abgängigen Gebäude (und zu diesem Gebiet zählen auch die benachbarten, leerstehenden Silos der LEV) ein

städtebaulicher Missstand erkannt wurde.


Bereits im letzten Jahr entschied die Stadtvertretung zu den Haushaltsberatungen, keine 50.000 Euro für die Instandsetzung des Gebäudes bereitzustellen. Dieser Betrag ist nach Aussage des Bauamts erforderlich, um den Betrieb die nächsten fünf Jahre sicherzustellen, und hätte über einen Kredit finanziert werden müssen. Damit wurden erneut die Weichen für die Freilegung der Grundstücke gestellt. Ende Februar fand ein Treffen zwischen der Stadtverwaltung, den Fraktionen und den Verantwortlichen von BIG-Städtebau statt. BIG-Städtebau ist der Sanierungsträger; sie fungieren als Schnittstelle zwischen der Stadt und dem Ministerium und beraten die Stadt hinsichtlich der Städtebauförderung. Die Mitarbeiterinnen von BIG schilderten deutlich, dass Heiligenhafen das Tempo erhöhen müsse, um die entsprechenden Maßnahmen im Sanierungsgebiet umzusetzen - das Land Schleswig-Holstein ziehe sich langsam aus der Städtebauförderung zurück; Unterhaltungskosten werden schon seit diesem Jahr nicht mehr gefördert. Keiner kann sagen, welche Kosten bei der nächsten Novellierung ebenfalls aus der Förderung fallen.


Ein Beschluss für den Abriss ist nach Aussage des Bürgermeisters Kuno Brandt nicht erforderlich, weil der Abriss eine Maßnahme der Umsetzung des IEK ist, welche durch die Stadtvertretung bereits beschlossen wurde. Dennoch gab es kurz vor der letzten Sitzung der Stadtvertretung einen Antrag, den Abriss auf unbestimmte Zeit aufzuschieben.

Die Finanzierung der Sanierungskosten und die vertraglichen Bedingungen, wie das Gebäude dann genutzt werden solle, waren durch diesen Antrag gar nicht geklärt. So blieben für die Entscheidungsfindung der BfH-Fraktion

folgende Argumente stehen:


  • Die Nutzung als Jugend- bzw. Kulturclub war immer eine Zwischenlösung, es standen immer ein Abriss und eine großflächige Entwicklung der Grundstücke im Raum.


  • Vor diesem Hintergrund ist in den letzten Jahren nur das Nötigste gemacht worden. Wollte man jetzt wieder eine dauerhafte Nutzung in dem Gebäude etablieren, müsste erst wieder stark investiert werden (das Bauamt schätzt die Kosten auf ca. 50.000 Euro bis 60.000 Euro). Was hier zu ertüchtigen ist, entscheidet die Eigentümerin des Gebäudes, also die Stadt Heiligenhafen (der Bürgermeister mit seiner Verwaltung), weil diese letztlich immer die Verantwortung für das städtische Gebäude tragen wird!


  • Wären eventuelle Nutzer bereit, die Unterhaltungskosten, wie z.B. Wasser, Strom, Grundsteuer, Versicherung, Müllentsorgung und dergleichen zu tragen? Für einen Jugendclub war das damals selbstverständlich, künftig müsste hierfür jedoch eine Regelung gefunden werden, die die Stadt finanziell entlastet.


  • Wie sieht der zeitliche Horizont aus? Die Städtebauförderung endet in rund zehn Jahren. Wenn man sich die Entwicklung um den Hafen von Neustadt ansieht, erkennt man schnell, dass zehn Jahre eigentlich nichts sind. Investieren wir jetzt noch einmal kräftig, um das Gebäude für die nächsten fünf Jahre nutzen zu können, stehen wir in genau fünf Jahren vor der gleichen Frage, jedoch haben wir die Entwicklung dann bereits eben diese fünf Jahre lang ausgebremst, mit allen Betriebs- und Baukostensteigerungen, die sich in dieser Zeit ergeben werden. Ist der Zeitraum noch kürzer, lohnt sich die Ertüchtigung noch weniger – ist er länger, geraten wir wahrscheinlich in zeitlichen Verzug.


  • Außerdem glauben wir, dass ein geräumtes Grundstück besser zu vermarkten ist, als ein bebautes. Wir müssen unsere Verkaufs- und Entwicklungsabsicht klar nach vorne stellen und nicht hinter den Ruinen des letzten Jahrhunderts verstecken.


  • Der Verkaufserlös fließt auf ein Treuhandkonto und wird dringend für andere Vorhaben aus dem IEK verwendet.


Den Bedarf einer Räumlichkeit zur Bürgerbegegnung hat die BfH erkannt und mit ihrem Prüfantrag zum Neubau der Stadtbücherei und mit der Unterstützung des Prüfantrags der CDU-Fraktion, eine Liegenschaft im Thulboden für diese Zwecke herzurichten, noch einmal klar unterstrichen.


Die Bedingungen zur Nutzung und zum Erhalt der Räumlichkeiten in der Hafenstraße haben sich in den letzten Jahren so stark zum Negativen verändert, dass es weder aus finanzieller noch aus städtebaulicher Sicht sinnvoll ist, das Gebäude stehen zu lassen. Darüber hinaus besteht noch immer die Möglichkeit, eine Nutzung des Jugendzentrums oder des Veranstaltungspavillons außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu prüfen. Hier ist eine klare Linie gefordert, die nicht nur einem potentiellen Investor, sondern auch BIG Städtebau und dem Ministerium in Kiel zeigt, dass Heiligenhafen dieses Areal endlich entwickeln will!


Vor diesem Hintergrund hat sich die BfH für die Freilegung der dortigen Flächen ausgesprochen und den Bürgermeister schon jetzt gebeten, für August ein Treffen der Fraktionsvorsitzenden, den Eigentümern der benachbarten Flächen und den Verantwortlichen von BIG Städtebau in die Wege zu leiten, um weitere Schritte

zu konkretisieren.

erfahren. unabhängig. bürgernah.

Eine politische Interessengemeinschaft, 
etabliert in Heiligenhafen seit 2008.

Die BfH ist von keiner höheren Institution abhängig. Es gibt keinen übergeordneten Kreis- oder Landesverband.

 Jedes Mitglied stimmt frei und unabhängig. Bürgernähe und Offenheit
 sind unsere obersten Grundsätze. 


Bei jedem Plan, jedem Konzept und jeder Entscheidung muss der Gedanke an ein gesundes und zukunftsfähiges 

Heiligenhafen
 stets das Maß aller Dinge sein!

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Die Vertretung der Interessen mit Weitsicht und im Sinne der Stadt und Gemeinde prägt die Arbeit der BfH!